Magenspiegelung

Ösophago-Gastro-Duodenoskopie oder Gastroskopie

Die Gastroskopie ist die endoskopische Darstellung des oberen Verdauungstrakts. Dabei wird ein biegsames Endoskop (Gastroskop) über Ihren Mund in Ihre Speiseröhre (Ösophagus), Ihren Magen (Gaster) und Ihren Zwölffingerdarm (Duodenum) eingeführt. Das Gastroskop enthält eine einen VIdeochip, mit dem sich Veränderungen im oberen Verdauungstrakt auf einem Monitor sichtbar machen lassen. So können beispielsweise akute und chronische Erkrankungen wie eine Magenschleimhautentzündung (Gastritis) oder eine Entzündung des Zwölffingerdarms (Duodenitis), ein Magengeschwür (Ulcus ventriculi) oder ein Zwölffingerdarmgeschwür (Ulcus duodeni) sowie Tumoren diagnostiziert werden.

Mithilfe kleiner Miniaturzangen können wir im Rahmen der Magenspiegelung Gewebeproben (Biopsien) aus Ihrem Magen und Zwölffingerdarm entnehmen, um sie anschließend feingeweblich und/oder auf das Bakterium Helicobacter pylori untersuchen zu lassen. Außerdem sind kleine therapeutische Eingriffe während der Magenspiegelung möglich, zum Beispiel die Entfernung von Polypen (Polypektomie), ggf. mit großflächiger Schleimhautabtragung (Mukosektomie), oder eine Blutstillung z.B. mittels Gefäßverödung, Metallclips oder Gerinnungsverfahren (sog. APC-/Laser-Koagulation).

Vorgespräch

Sollten Sie eine Überweisung zur Magenspiegelung bekommen haben, kontaktieren Sie uns via unserer Terminanfrage oder telefonisch zur Terminabsprache. Bei dieser Gelegenheit bekommen Sie auch weitere organisatorische Hinweise auf den Ablauf.

Ablauf

Wir führen Magenspiegelungen in der Regel vormittags durch. Bitte erscheinen Sie nüchtern zur Untersuchung. Vorab klären wir Sie ausführlich über den Ablauf und mögliche Komplikationen der Gastroskopie auf. Da die Untersuchung etwas unangenehm sein kann, werden Sie in der Regel in einem Dämmerschlaf (Sedierung) durchgeführt. Auf Wunsch können Sie aber auch wach bleiben, dann erfolgt eine örtliche Betäubung des Rachens mit einem Betäubungsspray. Sollten Sie auf eine Sedierung zurückgreifen, sind Sie für den Rest des Tages nicht mehr verkehrstüchtig, d.h. dürfen selber kein Kraftfahrzeug führen.